www.vds-sachsen.de
+49 351 810 83 98, ab 18 Uhr

Verband Sonderpädagogik e.V.

Name, Wirkungsgebiet und Sitz

? 1
Der Verband führt den Namen Verband Sonderpädagogik e.V. ? Landesverband Sachsen.
und wird im Folgenden kurz Verband genannt. Er f?hrt seiner Geschichte verpflichtet die
Abk?rzung vds Sachsen. Er hat seinen Sitz in Zwickau und ist in das
Vereinsregister Chemnitz VR 70227 eingetragen.

Der Verband verfolgt ausschlie?lich und unmittelbar gemeinn?tzige Zwecke im Sinne des
Abschnittes ?Steuerbeg?nstigte Zwecke? der Abgabenordnung, und zwar insbesondere
durch die Erf?llung der in ? 2 genannten Aufgaben. Mittel des Verbandes d?rfen nur f?r
diese satzungsm??igen Zwecke verwendet werden.

Der Verband ist Mitglied des Bundesverbandes und erkennt die Satzung des Bundesverbandes an.
Der Verband tritt f?r alle Kinder, Jugendlichen und junge Erwachsene ein, die in ihrem
Lebenslauf bei Bildung, Erziehung und Teilhabe einer sonderp?dagogischen Unterst?tzung bed?rfen.
Er setzt sich insbesondere ein f?r

– die F?rderung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in
? Schulen und in anderen Bildungseinrichtungen,
– die Inhalte und Formen lebenslanger Bildung.

Der Satzungszweck wird insbesondere durch das bildungspolitische Engagement der Mitglieder
des Verbandes f?r die Belange von Menschen mit Behinderung im Sinne von deren F?rderung von
Selbstbestimmung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben verwirklicht

Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Verbandes. Der Verband ist
selbstlos t?tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Es darf keine Person
durch Verwaltungsaufgaben, die den Zwecken des Verbandes fremd sind, oder durch
unverh?ltnism??ig hohe Verg?tungen beg?nstigt werden.

Bei Aufl?sung des Verbandes oder bei Wegfall steuerbeg?nstigter Zwecke f?llt sein gesamtes
Verm?gen nach Beschluss der Hauptversammlung einer gemeinn?tzigen Vereinigung im
Freistaat Sachsen zu, die es unmittelbar und ausschlie?lich f?r gemeinn?tzige und mildt?tige
Zwecke zu verwenden hat.

Ziele und Aufgaben

? 2
Der Landesverband tritt f?r alle Kinder und Jugendlichen ein, die einer sonderp?dagogischen
F?rderung bed?rfen. Er hat die Aufgabe, sich f?r ihre F?rderung in F?rderschulen, in allgemeinen
und beruflichen Schulen sowie in anderen Handlungsfeldern einzusetzen sowie die Sonderp?dagogik
auf wissenschaftlicher Grundlage zu vertreten. Er unterst?tzt die Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention f?r Kinder und Jugendliche mit Behinderungen.

Er erstrebt die Zusammenarbeit mit allen Institutionen, die f?r Kinder und Jugendliche mit
Behinderungen und Benachteiligungen t?tig sind. Der Verband gibt ein Mitteilungsheft heraus
und wendet sich in geeigneter Weise an Beh?rden, Institutionen und die ?ffentlichkeit.

Er unterst?tzt Ma?nahmen, die geeignet sind, die gesellschaftliche Teilhabe der Betroffenen
vorzubereiten und zu unterst?tzen.

? 3
Der Landesverband bezweckt insbesondere
die Durchf?hrung von Veranstaltungen mit Wissenschaftlern, Sonderp?dagogen,
P?dagogen und Eltern im Sinne der Aufgaben und des Zwecks des Verbandes,
den Ausbau und die Profilierung der sonderp?dagogischen F?rderung in den
verschiedenen Organisationsformen,
die fachliche Positionierung zu sonderp?dagogischen und behindertenspezifischen
Fragestellungen.

? 4
Der Verband ist parteipolitisch und konfessionell unabh?ngig.

die Mitgliedschaft

? 5
1. Nat?rliches Mitglied des Verbandes k?nnen alle an der Sonderp?dagogik interessierten
???
Personen werden. Beh?rden, Schulen, Vereinigungen k?nnen dem Verband als juristisches Mitglied angeh?ren.
2. Personen, die sich um den Landesverband und seine Aufgaben besondere Verdienste
???
erworben haben, k?nnen durch Beschluss der Hauptversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.
3. Die Aufnahme in den Verband ist schriftlich beim Landesvorstand zu beantragen
??? und wird schriftlich vom Vorstand best?tigt.
4. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt aus dem Verband oder durch Tod.
5. Das Ausscheiden aus dem Verband wird durch schriftliche Austrittserkl?rung des Mitgliedes vollzogen.
6. Das Ausscheiden wird mit dem Ende des laufenden Kalenderjahres wirksam, wenn die Erkl?rung mindestens
???
drei Monate vorher beim Landesvorstand des Verbandes eingegangen ist.

? 6
Der Landesausschuss kann den Ausschluss eines Mitgliedes festlegen, wenn dieses mit
seiner Beitragszahlung ein Kalenderjahr im R?ckstand ist und einer Zahlungsaufforderung nicht nachkommt.

? 7
Handelt ein Mitglied dieser Satzung zuwider oder schadet es dem Ansehen des Verbandes,
so kann durch Beschluss des Landesausschusses ein Ausschluss erfolgen.

die Beitr?ge

? 8
Jedes Mitglied ist verpflichtet einen monatlichen Beitrag zu zahlen und unterliegt hier einer
Bringepflicht. Die H?he des Beitrages wird von der Landeshauptversammlung festgelegt.
Die Mitgliedsbeitr?ge werden im I. Quartal des Kalenderjahres f?llig.

? 9
Ein Teil des Mitgliedsbeitrages wird zur Finanzierung der Fachpublikation des Verbandes
?Zeitschrift f?r Heilp?dagogik, die jedes Mitglied monatlich erh?lt, an den Bundesverband abgef?hrt.

? 10
Der Verband nimmt Spenden und andere Zuwendungen entgegen, die ausschlie?lich f?r
satzungsgem??e Zwecke verwendet werden.

? 11
Das Gesch?ftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

die Organe des Verbandes

? 12
Die Organe des Landesverbandes sind:
die Landeshauptversammlung,
der Landesausschuss,
der Landesvorstand.

die Landeshauptversammlung

? 13
Die Landeshauptversammlung ist das oberste Organ des Landesverbandes. Sie bestimmt die Richtlinien der gesamten Arbeit und entscheidet endg?ltig ?ber alle Verbandsangelegenheiten.

  1. Die Landeshauptversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:
    ??????????
    • Wahl des Vorsitzenden, des Stellvertreters, des Vorsitzenden, des Kassenf?hrers, des Schriftleiters und der Fachreferenten f?r die Dauer von 4 Jahren;
      ??????????
    • der Vorstand bleibt nach Ablauf der Amtszeit bis zu einer erneuten satzungsm??igen Vorstandswahl im Amt;
      ??????????
    • Wahl von zwei Kassenpr?fern;
      ??????????
    • Wahl der Mitglieder des Wahlausschusses f?r die n?chste Wahl;
      ??????????
    • Genehmigung des Rechenschaftsberichts des Landesvorsitzenden und des Kassenberichts des Kassenf?hrers;
      ??????????
    • Verwaltung des Verm?gens des Landesverbandes;
      ??????????
    • Genehmigung des Haushaltvorschlages des Kassenf?hrers;
      ??????????
    • Stellungnahme und Beschluss zu allen vorgelegten Antr?gen;
      ??????????
    • Beschluss von Satzungs?nderungen;
      ??????????
    • Entscheidung ?ber die Aufl?sung des Landesverbandes, die Bestellung von Liquidatoren sowie ?ber die Verwendung des Verm?gen des Landesverbandes;
      ??????????
    • Einrichtung der Fachreferate.
      ??????????
  2. Die Landeshauptversammlung besteht aus allen Mitgliedern des Landesverbandes. Sie tritt in der Regel alle zwei Jahre zusammen.
    ??????????
  3. In dringenden F?llen ist der Landesvorstand berechtigt eine au?erordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen.
    ??????????
  4. Der Termin der Mitgliederversammlung sowie die Tagesordnung werden vom Landesvorstand festgelegt. Die Durchf?hrung und Einberufung obliegt dem Vorsitzenden oder seinem Vertreter. Die Einladung erfolgt in schriftlicher Form.
    ??????????
  5. Die Antr?ge zur Landeshauptversammlung k?nnen nur von den Mitgliedern und vom Landesausschuss gestellt werden. Die Ausschlussfrist betr?gt acht Wochen vor Beginn der Landeshauptversammlung.
    ??????????
  6. ?ber die Antr?ge entscheidet die Landeshauptversammlung. Sie ist beschlussf?hig, wenn sie ordnungsgem?? einberufen wurde. Sie fasst ihre Beschl?sse mit einfacher Mehrheit. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. ?ber die Zulassung von Dringlichkeitsantr?gen im Ablauf der Landeshauptversammlung beschlie?t die Versammlung mit einfacher Mehrheit. Bei Satzungs?nderungen ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Das gleiche gilt f?r die unter ? 1 u. 4 genannten Ziele und Aufgaben des Landesverbandes.
    ??????????
  7. ?ber die Landeshauptversammlung wird ein Protokoll gef?hrt, aus dem die Anw esenden, die Beratungsgegenst?nde, die Ergebnisse der Beratungen und der Abstimmungen sowie die Beschl?sse zu ersehen sein m?ssen. Die Protokolle werden durch die Unterschriften der Protokollf?hrerin/des Protokollf?hrers und des/der Landesvorsitzenden beurkundet.
    ??????????
  8. ?ber die Wahlen werden Wahlprotokolle gef?hrt, aus denen die Wahlvorschl?ge, die Ergebnisse der einzelnen Wahlg?nge und die Feststellung ?ber Annahme oder Ablehnung der Wahl durch die Bewerberinnen oder Bewerber hervorgehen m?ssen. Die Wahlprotokolle werden durch die Unterschriften aller Mitglieder des Wahlausschusses beurkundet.
    ??????????

? 14
Der Landesausschuss setzt sich zusammen aus den Mitgliedern des Landesvorstandes,
dem Kassenf?hrer und den Fachreferenten.
Der Landesausschuss tritt mindestens einmal im Jahr zusammen; er trifft seine Beschl?sse mit
einfacher Stimmenmehrheit. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. Er ist beschlussf?hig, wenn
mindestens die H?lfte seiner Mitglieder anwesend sind
Der Landesausschuss f?hrt die Beschl?sse und Auftr?ge der Landeshauptversammlung durch
und erledigt die laufenden Gesch?fte des Landesverbandes. In der Zeit zwischen den
Landeshauptversammlungen beschlie?t er alle unaufschiebbaren
wichtigen Belange des Landesverbandes.
Er w?hlt die Delegierten f?r die Delegiertenversammlung des Bundesverbandes.

der Landesvorstand

? 15
Als Vorstand im Sinne ? 26 BGB gelten der Vorsitzende und sein Stellvertreter.
Sie sind berechtigt den Landesverband in Rechtsangelegenheiten allein zu vertreten.
Weiterhin besteht der Landesvorstand aus dem Gesch?ftsf?hrer, dem Kassenwart und
dem Schriftleiter. Durch Beschluss des Landesausschusses k?nnen weitere Mitglieder
berufen werden.

Der Vorstand f?hrt die Beschl?sse und Auftr?ge der Landeshauptversammlung durch,
erledigt die laufenden Gesch?fte des Verbandes. Er handelt dabei selbstst?ndig im
Rahmen der durch die Hauptversammlung gegebenen Richtlinien und Erm?chtigungen.
Der Vorstand ist der Hauptversammlung f?r seine gesamte Arbeit verantwortlich.

die Satzungs?nderungen

? 16
Satzungs?nderungen k?nnen in jeder Landeshauptversammlung beschlossen werden,
wenn sie in schriftlicher Form mindestens 8 Wochen vorher beim Vorsitzenden beantragt
und hinreichend begr?ndet wurden. Bei geplanten Satzungs?nderungen ist bereits in der
Einladung ausdr?cklich auf die zu ?ndernden Satzungsbestimmungen hinzuweisen.

die Aufl?sung des Landesverbandes

? 17
?ber die Aufl?sung des Landesverbandes entscheidet nur die Landeshauptversammlung,
die zu diesem Zweck einberufen wird.
Die Aufl?sung erfolgt, wenn sich 75 v. H. der erschienenen Stimmberechtigten daf?r aussprechen.

die Wahl-, Kassen-und Gesch?ftsordnung

? 18
Die Landeshauptversammlung kann eine Wahlordnung, eine Kassenordnung
und eine Gesch?ftsordnung beschlie?en.
Diese Ordnungen sind nicht Bestandteil der Satzung. Sie k?nnen ge?ndert werden
wenn sich 75 v. H. der erschienenen Stimmberechtigten daf?r aussprechen.